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Brauchtumsmittel

Beantragung von Brauchtumsmitteln

Gemäß Richtlinie vom 27.10.2011 gewährt die Gemeinde Muldestausee auf Antrag eine Zuwendung für Vereine, Zirkel und sonstige Interessengruppen zur Förderung und Pflege des öffentlichen Brauchtums, kultureller Traditionen und Heimatpflege.
Die Förderung ist freiwillig und erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderfähig sind: Vereinsarbeit, Partnerschaftsbeziehungen, Veranstaltungen zur Erhaltung und Pflege des Brauchtums.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinie finden Sie auf unserer Internetseite www.gemeinde-muldestausee.de

Ihren Antrag für das Jahr 2024 reichen Sie bitte bis zum 28. Februar 2024 schriftlich ein.

Gemeinde Muldestausee
Bürgermeisterbüro
Neuwerk 3
06774 Muldestausee

Telefonische Auskunft: 03493 92995-12


Richtlinie

Entsprechende Formulare finden Sie hier:

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

 

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