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Brauchtumsmittel

Beantragung von Brauchtumsmitteln

Gemäß Richtlinie vom 27.10.2011 gewährt die Gemeinde Muldestausee auf Antrag eine Zuwendung für Vereine, Zirkel und sonstige Interessengruppen zur Förderung und Pflege des öffentlichen Brauchtums, kultureller Traditionen und Heimatpflege.
Die Förderung ist freiwillig und erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderfähig sind: Vereinsarbeit, Partnerschaftsbeziehungen, Veranstaltungen zur Erhaltung und Pflege des Brauchtums.

Das Antragsformular und die Förderrichtlinie finden Sie auf unserer Internetseite www.gemeinde-muldestausee.de

Die Anträge sind immer bis zum 28. Februar des laufenden Jahres schrif