
Der Ausbau der Windenergie ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – unter anderem durch die verbindlichen Flächenziele des Landes Sachsen-Anhalt und damit verbundenen regionalen Zielgrößen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Muldestausee im Jahr 2024 bewusst dazu entschieden, die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel zu nutzen. Diese ermöglicht es uns, eigenständig geeignete Gebiete für die Nutzung von Windenergie verbindlich auszuweisen. Dafür wurde eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde auf den Weg gebracht, die die sog. Fläche 34 auf den Gemarkungen der Ortsteile Schmerz sowie Gröbern umfasst. Die Grundstückseigentümer, vertreten durch die Forstbetriebsgemeinschaft „Heideland“ w.V. sowie die Interessengemeinschaft Windpark 34, unterstützen diese Planung ausdrücklich.
Durch die Ausweisung dieser Fläche haben wir als Gemeinde die Möglichkeit, die Planung und Entwicklung der Windenergie in unserem Gebiet gezielt und verantwortungsvoll zu steuern. Weitere Flächen für Windenergieanlagen werden von der Gemeinde ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies entspricht der bereits Anfang 2023 angekündigten Strategie.
Was bedeutet das für unsere Gemeinde?
- Gestaltungshoheit: Dank der Gemeindeöffnungsklausel bestimmen wir als Gemeinde Muldestausee aktiv und eigenverantwortlich, wo genau ein Windpark entstehen darf – zusätzliche Flächen sind nicht geplant.
- Transparenz und Rechtssicherheit: Das Verfahren zur Anpassung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans folgt klaren gesetzlichen Regelungen und sieht Möglichkeiten für die Öffentlichkeit vor, sich zu beteiligen. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises prüft in einem zusätzlichen Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Windparkpläne. Eine Genehmigung erfolgt nur, wenn alle gesetzlichen Vorgaben und Richtwerte eingehalten werden.
- Finanzielle Vorteile und lokaler Mehrwert: Beiträge aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz- oder Akzeptanzgesetz (§ 6 EEG bzw. Landgesetzgebung) kommen dem Gemeindehaushalt direkt zugute.
Ihre Orientierung: Was als Nächstes passiert
- Gemeinderat entscheidet über den städtebaulichen Vertrag
- Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans
o Erarbeitung eines Vorentwurfs für Bebauungsplan und angepassten Flächennutzungsplan
o Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs
o Öffentlichkeitsbeteiligung: Möglichkeit zur Einreichung schriftlicher Stellungnahmen oder Einwendungen
o Anschließende Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen
o Erstellung Entwurf Bebauungsplan und Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Stellungnahmen
o Auslage des Entwurf des Bebauungs- und Flächennutzungsplans
o Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
o Abwägung und ggf. Überarbeitung des Entwurfs
o Verabschiedung des Flächennutzungs- und Bebauungsplans
- Nach Abschluss Bauleitplanung: Vorhabenträger beantragt Genehmigung für Windpark gemäß BImSchG bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises
Auf diesem Wege planen wir, Windenergie in unserer Gemeinde verantwortungsvoll zu integrieren und gleichzeitig eine klare kommunale Steuerung zu etablieren.
Weitere Informationen
Auf der entsprechenden Fläche haben sich zwei Vorhabenträger Teilflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen gesichert. Dabei handelt es sich um die Unternehmen RWE und ABO Energy.
Konkrete Informationen zum Windparkprojekt Muldestausee von RWE finden Sie auf der Projektwebseite des Vorhabenträgers: Windpark Muldestausee. RWE hat außerdem bereits im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Schmerz zum geplanten Windpark und dem aktuellen Planungsstand informiert. Die Perspektive und Vorteile dieses Vorhabens aus Sicht der Forstbetriebsgemeinschaft „Heideland“ sind hier zusammengefasst: Link zum Plakat FWG
Die LENA (Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt) informiert über "Windkraft in Sachsen-Anhalt: Energieversorgung, lokale Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung": Link zum Plakat der LENA