Muldestausee-Bote

Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee

Auch in diesem Jahr hoffen wir wieder auf die fleißige Unterstützung bei der Erscheinung unseres Amtsblattes. Kommunale Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Feuerwehren) sowie Vereine, Veranstaltungsorganisatoren und kirchliche Einrichtungen können ihre Informationen veröffentlichen.

Seit 2014 erscheint unser Amtsblatt als Farbausgabe und wird als eBook auf unserer Internetseite zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie bei der Zusendung Ihrer Artikel folgende Redaktionshinweise:

1.  Der Umfang des Artikels darf 1.600 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und zzgl. einem Bild nicht überschreiten. In einem Beitrag ohne Bild kann der Umfang  bis zu 2.000 Zeichen betragen. Die Berichte sind in digitaler Form als Word-Datei zu übermitteln.

2.   Ankündigungen von Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde Muldestausee werden nur im Rahmen eines Veranstaltungskalenders veröffentlicht. Auf eine Veranstaltung kann bis zu zweimal im Veranstaltungskalender hingewiesen werden.

3.   Fotos zu eingereichten Berichten können veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Abdruck besteht nicht. Das Foto muss einen konkreten Bezug zum Verein, dem Verband oder der Institution bzw. zu der Aktivität haben. Fotos werden nur in digitalisierter Form angenommen.

4.   Bei sämtlichen Beiträgen müssen der Verfasser und die Institution angegeben sein sowie eine Telefonnummer für eventuelle Rücksprachen.

5.  Der Einsender garantiert, dass er das Urheberrecht für die Bilder und Texte besitzt und dass die in den Berichten namentlich genannten und auf den Fotos abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

6.  Die Redaktion behält sich vor, beim Überschreiten des Textmaßes oder anderer Abweichungen von diesen Richtlinien Einsendungen zu kürzen bzw. wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise oder gekürzt zu bringen oder nicht zu veröffentlichen – ohne Benachrichtigung des Einsenders.

Verspätet eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt bzw. für die nächste Amtsblattausgabe vorgemerkt, wenn dies angezeigt ist und der Beitrag noch aktuell ist.

Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Name und Telefonnummer an.

Kontakt:

Telefon: 03493 92995-12            
Fax: 03493  92995-99
E-Mail: pressestelle@gemeinde-muldestausee.de

Werbeanzeigen sind direkt beim Herausgeber in Auftrag zu geben.
"VERLAG + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg www.wittich.de

Wir bitten um rechtzeitige Zusendung Ihrer Artikel entsprechend der unten aufgeführten Redaktionsschlusszeiten:

 Ausgabe  Redaktionsschluss  Erscheinungsdatum
 Januar 2024  17.01.2024  31.01.2024
 Februar 2024  14.02.2024  28.02.2024
 März 2024  11.03.2024  27.03.2024
 April 2024  08.04.2024  24.04.2024
 Mai 2024  13.05.2024  29.05.2024
 Juni 2024  12.06.2024  26.06.2024
 Juli 2024  17.07.2024  31.07.2024
 August 2024  14.08.2024  28.08.2024
 September 2024  11.09.2024  25.09.2024
 Oktober 2024  14.10.2024  30.10.2024
 November 2024  13.11.2024  27.11.2024
 Dezember 2024  03.12.2024  18.12.2024



Muldestausee-Bote - Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee

Die Gemeinde Muldestausee gibt zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen, sonstiger Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten aller Art am letzten Mittwoch des Monats ein Amtsblatt heraus. Es führt die Bezeichnung „Muldestausee-Bote“. Das Amtsblatt ist politisch unabhängig. Das Amtsblatt ist das öffentliche Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Muldestausee nach der Hauptsatzung in der jeweils gültigen Fassung. Es dient als Mittel der Kommunikation zwischen Gemeinde und Bevölkerung. Es gehört nicht zur Meinungspresse und ist deshalb von Auseinandersetzungen örtlicher Interessengruppen freizuhalten.
Darüber hinaus können bei freier Platzkapazität Termine, Veranstaltungen und Texte aus kommunalen Einrichtungen und von Vereinen/Institutionen veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. 

Redaktionshinweise

  1. Der Umfang der Artikel darf 2.400 Zeichen (inkl. Leerzeichen) nicht überschreiten. Ausnahmefälle können beispielsweise Jubiläumsveranstaltungen, Jahresberichte, Vereinsportraits sein. Hierfür werden nach Absprache 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen zugelassen. Die Berichte sind in digitaler Form als Word-Datei zu übermitteln.
  2. Ankündigungen von Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde Muldestausee werden nur im Rahmen eines Veranstaltungskalenders veröffentlicht. Auf eine Veranstaltung kann bis zu zweimal im Veranstaltungskalender hingewiesen werden.
  3. Fotos zu eingereichten Berichten können veröffentlicht werden. Ein Anspruch auf Abdruck besteht nicht. Das Foto muss einen konkreten Bezug zum Verein, dem Verband oder der Institution bzw. zu der Aktivität haben. Fotos werden nur in digitalisierter Form angenommen.
  4. Bei sämtlichen Beiträgen müssen der Verfasser und die Institution angegeben sein sowie eine Telefonnummer für eventuelle Rücksprachen.
  5. Mit der Einreichung des Beitrages garantiert der Einsender, dass er das Urheberrecht für die Bilder und Texte besitzt und dass die in den Berichten namentlich genannten und auf den Fotos abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
  6. Die Redaktion behält sich vor, beim Überschreiten des Textmaßes oder anderer Abweichungen von diesen Richtlinien Einsendungen zu kürzen bzw. wegen ihres Inhaltes, ihres Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise oder gekürzt zu bringen oder nicht zu veröffentlichen – ohne Benachrichtigung des Einsenders.

Verspätet eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt bzw. für die nächste Amtsblattausgabe vorgemerkt, wenn dies angezeigt ist und der Beitrag noch aktuell ist.

Für eventuelle Rückfragen geben Sie bitte Name und Telefonnummer an.

Kontakt:
Telefon: 03493 92995-12            
Fax: 03493  92995-99
E-Mail: pressestelle@gemeinde-muldestausee.de

Werbeanzeigen sind direkt beim Herausgeber in Auftrag zu geben.
"VERLAG + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg www.wittich.de

Wir bitten um rechtzeitige Zusendung Ihrer Artikel entsprechend der aufgeführten Redaktionszeiten:

Erhebung von Auslagenersatzentgelt für Veröffentlichungen im Amtsblatt
Ab dem 01.05.2018 gelten für nichtgemeindliche Institutionen, die ihre Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Muldestausee veröffentlichen, folgende Auslagenersatzentgelte
- je angefangene halbe Seite      30,00 EUR
- je volle Seite                                  60,00 EUR

Suchmaske
Suchmaske
Veröffentlichung Thema DL Größe
31.01.2024 Ausgabe 01 vom 31.01.2024
Hochwassereinsatz 2023/2024, Jahresabschluss Jugendgemeinderat, Ehrungen und Beförderungen FFW, Bekanntmachung für die Wahl des Gemeinderates und der Vertretungen der Ortschaften am 09.06.2024, Bekanntmachung Kommunalwahlen am 09.06.2024, 25 Jahre Kita Heideknirpse, Stellenausschreibung Poststelle
0.8 MB
01.03.2024 Ausgabe 02 vom 28.02.2024
Fertigstellung Erweiterungsbau Kita Wiesenzwerge Friedersdorf, Neujahrsempfang Gemeinde Muldestausee, Berufung des 3. Jugendgemeinderat Muldestausee, Bekanntmachung Teiländerung Flächennutzungsplan Solar, Bekanntmachung zur öffentl. Sitzung Wahlausschuss Kommunalwahl 09.06.24, Bekanntmachung Kommunalwahlordnung LSA, Information Grundsteuerreform 2025, Leinenpflicht 01. März bis 15. Juli
1.8 MB

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

 

Kontaktdaten Verwaltung

E-Mail schreiben

Notruf-, Bereitschafts-, Hilfsdienste