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Einschränkungen bei der Entnahme von Wasser

Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und niedriger Wasserstände eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen erlassen.

Diese Verfügung gilt ab dem 11.07.2026 bis einschließlich 30.09.2026 (oder bis auf Widerruf).

Es ist z.B. verboten Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Bächen oder Seen zu entnehmen. Des weiteren ist die Brunnenbewässerung von 10-18 Uhr untersagt.

Weitere Einschränkungen entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Link Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen

© Christin Härter E-Mail

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