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Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände in Flüssen, Bächen und Seen erlässt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit sofortiger Wirkung ein Verbot zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern. Die Allgemeinverfügung tritt sofort in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2025 oder bis auf Widerruf.

Dadurch ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu entnehmen. Das gilt für Entnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie geltender wasserrechtlicher Erlaubnisse.

Zudem ist es in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen, Sportanlagen (z. B. Rasen-, Tennis- und Golfplätze) sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken (Beregnung) zu entnehmen. 

Um die geltenden Beschränkungen/Verbote umsetzen zu können, sind örtliche Kontrollen im gesamten Landkreis unabdingbar. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zur Beschränkung/Verbot von Wasserentnahmen sollen an die untere Wasserbehörde gemeldet werden.

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Allgemeinverfügung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
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