Wenn Sie sich als Partei oder Wählergruppe für die Wahl zum Ortschaftsrat aufstellen lassen wollen, benötigen wir die folgenden Formulare:
- 1 vollständig ausgefüllter Wahlvorschlag
- x vollständig ausgefüllte Zustimmungserklärungen für jeden aufgestellten Bewerber
- x vollständig ausgefüllte Bescheinigungen der Wählbarkeit für jeden aufgestellten Bewerber
- 1 Niederschrift der Nominierungsversammlung
- ggf. 1 vollständig ausgefüllter Vordruck „Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen“
- ggf. x formlose Erklärungen über Parteizugehörigkeit bzw. Parteilosigkeit für jeden aufgestellten Bewerber (bei Parteien)
Wenn Sie sich als Einzelbewerber/in für die Wahl zum Ortschaftsrat aufstellen lassen wollen, benötigen wir die folgenden Formulare:
- 1 vollständig ausgefüllter Wahlvorschlag
- 1 vollständig ausgefüllte Zustimmungserklärung
- 1 vollständig ausgefüllte Bescheinigung der Wählbarkeit
- ggf. 1 vollständig ausgefüllter Vordruck „Erklärung über die Verbindung von Wahlvorschlägen“
Sollten Sie in der laufenden Wahlperiode nicht im jeweiligen Ortschaftsrat vertreten sein, muss zusätzlich die folgende Anzahl an Unterstützungsunterschriften beigebracht werden.
| Burgkemnitz |
6 |
Unterstützungsunterschriften |
| Friedersdorf |
15 |
Unterstützungsunterschriften |
| Gossa |
4 |
Unterstützungsunterschriften |
| Gröbern |
5 |
Unterstützungsunterschriften |
| Krina |
5 |
Unterstützungsunterschriften |
| Mühlbeck |
7 |
Unterstützungsunterschriften |
| Muldenstein |
17 |
Unterstützungsunterschriften |
| Plodda |
4 |
Unterstützungsunterschriften |
| Pouch |
13 |
Unterstützungsunterschriften |
| Rösa (mit OT Brösa) |
6 |
Unterstützungsunterschriften |
| Schlaitz |
8 |
Unterstützungsunterschriften |
| Schmerz |
2 |
Unterstützungsunterschriften |
| Schwemsal |
5 |
Unterstützungsunterschriften |
Parteien und Wählergruppen erhalten die notwendigen Formblätter für die Unterstützungsunterschriften nach erbrachtem Nachweis der Aufstellung der Bewerber gem. § 24 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA). Einzelbewerber erhalten die Formblätter sofort.
Die Formblätter können entweder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Zi. 0.14.2 (EG) abgeholt oder auf Anfrage per E-Mail abgefordert werden.
Der vollständig ausgefüllte Wahlvorschlag muss mit allen notwendigen Anlagen spätestens bis zum 18.03.2019 18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Zi. 0.14.2 (EG) eingereicht werden.