Am 15. Februar 2026 sind folgende Steuern und Abgaben für das 1. Quartal 2026 fällig:
- Grundbesitzabgaben
- Gewerbesteuervorauszahlungen
- Hundesteuer
- Pachten
Alle Steuer- und Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
!!! Wichtiger Hinweis: Für Grundstücksverkäufe, die im Jahr 2025 vollzogen wurden, liegen derzeit noch keine durch das Finanzamt geänderten Grundlagenbescheide vor. Dies bedeutet, dass weiterhin der Verkäufer grundsteuerpflichtig ist, bis ein auf den Käufer geänderter Bescheid vom Finanzamt (ggf. auch rückwirkend) ergeht. Der Verkäufer erhält dann einen Aufhebungsbescheid von der Gemeinde Muldestausee. Etwaige überzahlte Grundsteuer wird dann dem Verkäufer durch die Gemeinde erstattet.
Für Grundsteuern A und B sind im Januar 2025 neue Bescheide ergangen, die weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Für die Straßenreinigung sind im September 2025 neue Bescheide ergangen, die bis auf Weiteres weiterhin gelten.
Die Bescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Straßenreinigung werden nicht jährlich ausgestellt, sondern gelten bei Erstausstellung bis auf Widerruf bzw. bis sich Änderungen ergeben. Deshalb geraten Zahlungen gern in Vergessenheit.
Es wird empfohlen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Das Formular ist abrufbar unter: https://www.gemeinde-muldestausee.de/de/formulare-der-gemeinde.html