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Steuertermin 01.07.2026 - Zahlung von Steuern und Abgaben

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass am 1. Juli 2026 folgende Steuern und Abgaben werden:

Jahreszahler:

  • Grundbesitzabgaben
  • Gewerbesteuervorauszahlungen
  • Hundesteuer.

Alle Steuerzahler:

  • Straßenreinigungsgebühren

Alle Steuer- und Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.

Hinweis: Die Bescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Straßenreinigung werden nicht jährlich ausgestellt, sondern gelten bei Erstausstellung bis auf Widerruf bzw. bis sich Änderungen ergeben. Deshalb geraten Zahlungen gern in Vergessenheit.

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Steuerpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.

© Christin Härter E-Mail

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