Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass am 1. Juli 2025 folgende Steuern und Abgaben fällig werden:
Jahreszahler:
- Grundbesitzabgaben Grundsteuer A und Grundsteuer B
- Gewerbesteuervorauszahlungen (Für die vom Gemeinderat beschlossene Herabsetzung des Gewerbesteuerhebesatzes werden im Juli neue Bescheide an die Gewerbetreibenden versandt.)
- Hundesteuer.
Alle Steuerzahler:
Straßenreinigungsgebühren (Sobald eine Änderung der Gebührensatzung durch den Gemeinderat beschlossen wurde und rechtskräftig ist, werden neue Bescheide erstellt und versandt.)
Alle Steuer- und Gebührenpflichtige, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Steuerzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden.
Hinweis: Die Bescheide für Grundbesitzabgaben, Hundesteuer und Straßenreinigung werden nicht jährlich ausgestellt, sondern gelten bei Erstausstellung bis auf Widerruf bzw. bis sich Änderungen ergeben. Deshalb geraten Zahlungen gern in Vergessenheit.
Die Gemeindeverwaltung empfiehlt den Steuerpflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig eingezogen werden können. Den Steuerpflichtigen entstehen dadurch keinerlei Kosten und Nachteile. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Das Formular ist abrufbar unter: https://www.gemeinde-muldestausee.de/de/formulare-der-gemeinde.html