Aufgrund irreführender öffentlicher Bewerbung für eine vermeintliche Seniorenwohnanlage an der Seestraße in Schlaitz sowie im Anzeigenteil des Amtsblattes der Gemeinde Muldestausee (Verantwortung liegt beim Verlag) und aufgrund unbeantworteter Stellungnahmen von Bürgern aus der letzten Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung, informiere ich zum aktuellen Sachstand:
- Für eine Seniorenwohnanlage an der Seestraße in Schlaitz liegt weder planungsrechtlich noch baurechtlich eine Baugenehmigung für das beworbene Vorhaben vor.
- Bezahlte gewerbliche Anzeigen im nichtamtlichen Teil des Amtsblattes sind weder von der Gemeinde „abgesegnet“ noch geeignet für eine Markterkundung potenzieller Bedarfe.
- Im Dezember 2022 bestätigte der Gemeinderat den Beginn eines vom Grundstückseigentümer beantragten Bebauungsplanverfahrens für eine Seniorengerechte Wohnanlage, das jedoch noch im Widerspruch zum rechtskräftigen Flächennutzungsplan (FNP) steht. Der weist an dieser Stelle ein „Sondergebiet Wochenendhaus“ aus. Im September 2023 bestätigte der Gemeinderat den Beginn eines Änderungsverfahrens des FNP für dieses Grundstück. Innerhalb der beiden Verfahren hätte grundsätzlich Baurecht für das Vorhaben erreicht werden können. Allerdings nur, wenn berechtigte entgegenstehende Belange (Eingriff in Natur und Umwelt, Eigenbedarfsnachweise, Alternativenprüfung, Waldumwandlung etc.) hätten kompensiert bzw. ausgeglichen werden können.
- Trotz mehrfacher Fristsetzung durch die Gemeindeverwaltung zur Beibringung notwendiger Planunterlagen und Erarbeitung zielführender sowie belastbarer Abwägungsvorschläge im Jahr 2024, erfolgte dies bis Ende des Jahres nicht, sodass der Bürgermeister dem Gemeinderat den aktuellen Planungsstand zur Entscheidung vorlegte. Auf Antrag der Fraktion „Wir für Muldestausee“ wurde das Vorhaben aus dem Bau- und Vergabeausschuss im Januar 2025 zurückgewiesen.
- Nachdem auch nach der Zurückweisung durch den Vorhabenträger nichts nachgebessert wurde, legte der Bürgermeister aufgrund der erheblichen Mängel in der Planung die Beendigung des FNP-Planverfahrens dem Gemeinderat am 26.03.2025 zur Entscheidung vor. Eine im Wesentlichen von den Fraktionen AfD, CDU und Freie Fraktion getragene Mehrheit widersprach der Beendigung des Verfahrens, sodass die unveränderten Unterlagen des FNP erneut dem Gemeinderat am 07.05.2025 vorgelegt wurden (Entwurf, Billigungs- und Auslegungsbeschluss, erneute Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung). Trotz der erheblichen vom Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung aufgezeigten Mängel in der Planung und der nicht vorgenommenen Abwägung innerhalb der Gremiensitzung wurde die Beschlussvorlage ohne weitere Diskussion mehrheitlich abgestimmt.
- Anschließend wurde die Architektin über den gefassten Beschluss informiert und durch die Gemeindeverwaltung aufgefordert, die Unterlagen zur Offenlage (Amtsblatt, Homepage) und den Veröffentlichungstext der Gemeinde vorzulegen sowie die Träger öffentlicher Belange und die stellungnehmenden Bürgerinnen und Bürger über die Abwägungsbeschlüsse in Kenntnis zu setzen. Daraufhin antwortete die Architektin, dass Sie das Verfahren nicht weiter betreuen wird und der Eigentümer ein neues Planungsbüro binden will.
- Im Gesprächstermin mit dem Eigentümer, dem ggf. neuen Planungsbüro und der Gemeinde Muldestausee am 01.07.2025 fasste ich meinen Standpunkt als Bürgermeister und den der Gemeindeverwaltung zusammen:
- Die in den Planverfahren aufgetretenen Bedenken wurden nicht fach- und sachgerecht bearbeitet bzw. abgewogen.
- Die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplans an diesem Ort und zu diesem Zweck hat keine Aussicht auf Erfolg. Es liegen keine genehmigungsfähigen Unterlagen vor.
- Eine Wohnflächenbilanzierung, welche auf dem rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2022 aufbauen muss, wurde zu keinem Zeitpunkt erarbeitet oder vorgelegt. Über die beworbene Kapazität von zusätzlich bis zu 44 Wohneinheiten kann die Gemeinde nach aktueller Rechtslage faktisch nicht verfügen, ohne andere rechtskräftige Bauvorhaben dafür aufzugeben.
- Gemeindeverwaltung und Bürgermeister sind nicht bereit, für ein Vorhaben an diesem Standort andere bereits bilanzierte und genehmigte Wohnbauflächen innerhalb der gesamten Gemeinde aufzugeben.
- Da die umliegende Bebauung an der Seestraße sich vorwiegend in offener Bauweise von Wohnen bis Wochenendhausgebiet entwickelt hat, ist die zuletzt veröffentlichte geschlossene und kompakte Bauweise mit der Ansiedlung eines mehrgeschossigen Betriebshauses nach unserer Wertung nicht ortsverträglich.
- Innerhalb der Ortslage Schlaitz stehen alternative Standorte für ein seniorengerechtes Wohnen zur Verfügung, welche mit deutlich weniger Eingriffen in Natur und Umwelt und mit geringeren Belastungen der umliegenden Grundstückseigentümer realisiert werden können. Insbesondere im Bebauungsplangebiet „Die Bienen“ wird zeitnah der nächste Verfahrensschritt erreicht. Der Vorhabenträger ist zudem bereit, einen Teil seines Grundstückes für seniorengerechtes Wohnen zu entwickeln.
- Möglich, deckungsgleich mit dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Muldestausee und ortsverträglich wäre die Entwicklung einiger Wochenendhäuser entlang der Seestraße analog zum dahinterliegenden Wochenendhausgebiet; so wie es dem Grundstückseigentümer durch uns mehrfach vorgeschlagen wurde. Dies würde die Entwicklung in dem Gebiet abrunden, nur einen Teileingriff in das derzeitige Waldgrundstück bedeuten und ortsverträglich (insbesondere auch Verkehrsbelastung) realisiert werden können.
- Hierfür wäre lediglich ein eigenständiges Bebauungsplanvorhaben zu führen, in dem die, auf ein Mindestmaß zu beschränkenden, Eingriffe entsprechend ermittelt und mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen wären.
- Die aktuell schwebenden Planverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans für eine Seniorenwohnanlage an der Seestraße in Schlaitz sind, aufgrund fehlender Genehmigungsfähigkeit, unverändert zu beenden. Diese Auffassung werde ich auch nicht ändern, weil eine politisch verabredete Mehrheit anderslautende Beschlüsse fasst.
Ferid Giebler
Bürgermeister