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Coronalage Gemeinde Muldestausee

9. Eindämmungsverordnung vom 15.12.2020

In der Gemeinde Muldestausee gibt es seit Beginn der Coronapandemie 66 infizierte Personen, von denen 44 bereits wieder genesen sind. Die Zahl im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist um 66 weitere Fälle auf insgesamt 1.047 bestätigte Fälle angestiegen, von denen 749 bereits wieder genesen sind. Mittlerweile sind 8 Personen an oder i.V.m. dem Coronavirus gestorben. 290 Personen im Landkreis sind derzeit infiziert, fünf davon werden aktuell intensivmedizinisch behandelt (einmal invasiv beatmet).

Der Sieben-Tage-Inzidenzwert beträgt aktuell 155,2.

In Quarantäne befinden sich im Landkreis derzeit 772 Personen. Davon sind insgesamt 48 in der Gemeinde Muldestausee in Quarantäne; in allen Orten außer Brösa und Schlaitz.

Kindereinrichtungen der Gemeinde sind bislang nicht betroffen.

Es gilt die nunmehr die 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.12.2020. Diese geht mit weiteren Beschränkungen einher, wobei grundsätzlich auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln abgestellt wird.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen, sodass sich 5 Personen aus bis zu 5 Haushalten mit zusätzlich Kindern unter 14 Jahren, die mit einer der fünf Personen verwandt sind oder dem gleichen Hausstand angehören, im ÖFFENTLICHEN RAUM treffen können.

PRIVATE Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind höchstens mit fünf Personen gestattet (es sei denn, alle gehören zu einem Hausstand). Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.

Im Zeitraum vom 24.12.2020 bis 26.12.2020 dürfen sich ALTERNATIV zur „Fünfer-Regelung“ Menschen privat treffen und feiern, auch über den eigenen Hausstand hinaus mit bis zu vier weiteren Personen aus dem ENGSTEN Familienkreis (Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren Haushaltsangehörige), jedoch aus höchstens zwei weiteren Hausständen. Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.

Vom 31.12.2020 20:00 Uhr bis zum 01.01.2021 08:00 Uhr sind Versammlungen untersagt, ebenso wie öffentlich veranstaltete Feuerwerke.

Die Kindertagesstätten und Horte sowie die Schulen werden grundsätzlich geschlossen und eine Notbetreuung sichergestellt. Die sogenannten systemrelevanten Berufe sind wie zuletzt im Frühjahr relativ weit gefasst. Erst ab dem 21.12.2020 müssen die Sorgeberechtigten Ihren Betreuungsanspruch durch Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen. Das erforderliche Formular finden Sie anbei sowie auf unserer Homepage sowie weitere Erläuterungen.

Die Präsenzpflicht für die Schuljahrgänge 1 bis 6 aller Schulformen entfällt im Zeitraum vom 16.12.2020 bis 10.01.2021.

Der überwiegende Teil der Ladengeschäfte und des Einzelhandels werden geschlossen. Erlaubt bleiben Liefer- und Abholdienste, auch bei von Schließungen betroffenen Geschäften (z.B. Blumenladen), sowie die Öffnung von Ladengeschäften für Lebensmittelversorgung, Apotheken etc. Die Gaststätten bleiben ebenso geschlossen, können aber weiter liefern oder Außer-Haus-Verkauf durchführen.

Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit ist verboten.

Im Bereich der Beherbergung bleiben Unterbringungen aus touristischem Anlass untersagt. Die Beherbergung von Personen aus familiären oder beruflichen Gründen ist nur zulässig, soweit dies zwingend notwendig und unaufschiebbar ist. Hierzu zählen Besuche zu Weihnachten und zum Jahreswechsel allerdings nicht.

Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie Kosmetiksalons und Frisöre, außer die medizinisch notwendigen (Physiotherapie, Logopädie etc.), werden geschlossen.

Die Landkreise können bei Verschärfung der Gesamtlage weitergehende Beschränkungen erlassen.

Die Verordnung tritt am 16.12.2020 in Kraft und am 10.01.2021 wieder außer Kraft.

Am 05.01.2021 werden sich Bund und Länder auf die Regelungen über den 10.01.2021 hinaus verständigen.

Die Coronahotline des Landkreises ist erreichbar unter:
03496 60 -1234 oder buergertelefon@anhalt-bitterfeld.de werktags von 09:00 bis 15:00 Uhr.

Ich bitte Sie alle darum, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, damit die beschlossenen Maßnahmen ausreichen und nicht weiter verschärft werden müssen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr Bürgermeister Ferid Giebler

Symbol Beschreibung Größe
VO_1512.pdf
1.2 MB
20201215_Coronalage_Muldestausee_1.pdf
70 KB
20201215_Info Notbetreuung ab 16.12.2020 bis 10.01.2021.pdf
26 KB
20201215_Erklärung_Notbetreuung.pdf
76 KB

© Silke Stelter E-Mail

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Imagefilm Gemeinde Muldestausee

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  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

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  • Fax: 03493 92995-96
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Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
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