Das Ordnungsamt der Gemeinde Muldestausee informiert: Die Brut- und Setzzeit dauert vom 01. März bis zum 15. Juli an. Laut § 28 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt vom 25.02.2016 in der derzeit geltenden Fassung sind Hunde in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli in Wald und Flur anzuleinen. Dies dient dem Schutz von Haarwild und Federwild.
Bitte fassen Sie keine Rehkitze an! Eine Zuwiderhandlung gilt gemäß § 37 Absatz 2 Nummer 16 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.
Weiterhin möchten wir alle Hundehalter bzw. Hundeführer darauf hinweisen, dass Hunde auf öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb bebauter Ortslagen zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine zu führen sind. (§ 5 Abs. 2 Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Muldestausee)