Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Burgkemnitz

 

Nach einem mehrjährigem und breit aufgestellten Planungs- und Antragsverfahren wurde der Gemeinde Im Juli 2023 ein Zuwendungsbescheid zur Förderung dieser Maßnahme erteilt.

Dieser Neubau wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms für die den ländlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt 2014 - 2020 (EPLR) und nach den Regularien des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) aus Mitteln der Verordnung (EU) 2020/2094 zur Schaffung eines Aufbauinstruments der Europäischen Union zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19 Krise EUKI) mit einer Fördersumme von

600.000,00 Euro

gefördert.

 

Die dem Zuwendungsbescheid zugrunde liegenden Gesamtausgaben betragen

2.642.314,90 Euro


Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides wurden auf der Grundlage der Baugenehmigungsplanung die umfangreichen Maßnahmen der Ausführungsplanung eingeleitet.

 

 

Notwendigkeit der Maßnahme

Das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Burgkemnitz wurde 1996 (laut FEU095) umgebaut und in Betrieb genommen. Derzeit steht der Feuerwehr ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasservorrat (TSF-W) als Einsatzfahrzeug sowie ein Logistikfahrzeug / Materialtransportwagen (MTW) zur Verfügung. Das Einsatzspektrum der Ortsfeuerwehr Burgkemnitz umfasst nicht ausschließlich die allgemeine Brandbekämpfung und Hilfeleistung, diese Ortswehr wird für die Spezialisierung im Bereich der ABC-Einsätze sowie dem Einsatzbereich der Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Bahnunfällen eingesetzt.

Ein Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der Ortslage Burgkemnitz ist dringend erforderlich, da das vorhandene Gerätehaus den aktuellen Anforderungen an ein Gerätehaus nicht entspricht bzw. teilweise Gefahrenstellen für die Kameraden birgt, welche jedoch aufgrund der fehlenden Kapazitäten nicht abgestellt werden können. Einen Stellplatz für das Logistikfahrzeug / Materialtransportwagen (MTW) ist nicht vorhanden.

Das Leistungsspektrum der Ortswehr sowie die Anzahl der aktiven Einsatzkräfte von 29 Kameraden würden den Einsatz eines LF10 mit Zusatzausstattung (oder vergleichbare Fahrzeugtechnik wie HLF 10, LF 20, HLF 20) rechtfertigen. Diese Beurteilung wurde in der Anlage zur 1. Fortschreibung der Risikoanalyse vom 06.02.2019 festgeschrieben, jedoch auch hier mit dem Hinweis vermerkt, dass vorab ein Gerätehaus-Neubau notwendig ist. Die Anschaffung des notwendigen Einsatzfahrzeuges bedingt jedoch das Vorhandensein eines DIN-gerechten Stellplatzes.

Die Ortsfeuerwehr Burgkemnitz verfügt über eine Jugendfeuerwehr seit 2006 und seit 2020 über die Abteilung der Kinderfeuerwehr. Die Jugendfeuerwehr verfügt momentan über 9 Mitglieder und die Kinderfeuerwehr über 13,
Die Jugendfeuerwehr bzw. Kinderfeuerwehr besitzen bisher keine eigenen Räumlichkeiten.

Die Ortsfeuerwehr Burgkemnitz ist eine der leistungsstärksten Feuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr Muldestausee und um diesen Leistungsstand beizubehalten, müssen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Entscheidung über einen Neubau lag die Abwägung von Möglichkeiten zur Erweiterung bzw. Umbau des vorhandenen Gerätehauses zu Grunde. Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass weder das Grundstück noch das vorhandene Gebäude für den Um- bzw. Anbau geeignet ist. Eine zweckmäßige Erweiterung des Gebäudes scheitert an fehlenden Flächen sowie der Möglichkeiten der Erweiterung des Objektes, da dieses bereits ein abgetrennter Teil einer Scheunenanlage ist und nicht das gesamte Objekt im kommunalen Besitz steht.

Auf dieser Grundlage erfolgte die Suche eines geeigneten Standortes für den Neubau eines Gerätehauses. In Abstimmung mit der Feuerwehr, dem Ortschaftsrat und der Kommune wurde das Grundstück Flur 2 Flurstück 145/14 als möglicher Standort in Betracht gezogen.
In der Gemeinderatssitzung vom 04.09.2019 wurde der Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses im OT Burgkemnitz bei gesicherter Gesamtfinanzierung, gefasst.
Die Standortsuche erfolgte unter Berücksichtigung einsatztaktischer Gesichtspunkten. Zunächst erfolgte hier eine Baugrundbegutachtung, um sicherzustellen, dass auf diesem Grundstück ein Gerätehaus errichtet werden kann.

 

Maßnahmenbeschreibung

Geplant ist der Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im OT Burgkemnitz, Schlaitzer Straße in der Gemeinde Muldestausee. Dieser Neubau soll mit drei Stellplätzen, den erforderlichen Sanitäreinrichtungen, Umkleiden, einem Schulungsraum sowie Räumlichkeiten für die Kinder- und Jugendarbeit ausgestattet werden.

Der Werkstattbereich soll so gestaltet werden, dass er im Bedarfsfall auch als zusätzlicher Stellplatz genutzt werden kann.

Der Neubau erfolgt auf einem gemeindeeigenen Grundstück.

Zu berücksichtigen sind die rechtlichen Vorgaben aus den DGUV-Vorschriften zur sicheren Errichtung von baulichen Anlagen speziell für den Feuerwehrdienst.
Hiernach bestimmen sich die notwendigen Platzkapazitäten für die notwendige Ausgestaltung eines sicheren, abnahmefähigen Gerätehauses.
Die Feuerwehr- Unfallkasse der Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen hat das Projekt geprüft und die Zustimmung erteilt.

 

1. Stellplatz

2 Stellplätze für Einsatztechnik
1 Stellplatz als Werkstattbereich mit Toranlage (ggf. spätere Umnutzung als Stellplatz)

Stellplatzgröße: 4,5 m x 12,5 m

 

2. Sozialtrakt (Umkleiden, Wasch- und Duschräume, Sanitäranlagen)

Nach den rechtlichen Vorschriften müssen sich die Feuerwehrangehörigen gefahrlos umkleiden können, dies gilt für den Übungs- und Einsatzbetrieb. Mindestanforderung ist hier die Trennung von PSA und Privatkleidung in sog. Schwarz/Weiß – Bereichen. Zur Erfüllung dieser Anforderungen geht man von einem Platzbedarf von 1,2 m² pro Person aus.

Aufgrund der derzeitigen Mitgliederstärke und Geschlechterverteilung werden Umkleidekapazitäten der Einsatzabteilung für 45 Personen (35 männlich, 10 weiblich) geschaffen.

Ebenfalls erforderlich ist die Errichtung von Umkleiden für die Abteilung der Kinder- und Jugendfeuerwehr. Nach Einschätzung der derzeitigen Anzahl an Mitgliedern ist die Errichtung für 30 Personen (20 männlich, 10 weiblich) erforderlich.

Die Dimensionierung der Sanitäranlagen sowie Wasch- und Duschanlagen sind entsprechend der vorangegangen beschriebenen Nutzerzahl (45 Personen Einsatzabteilung, 30 Personen Kinder- und Jugendabteilung) zu konzipieren.

 

3. Schulungsraum (mit Küche)

Wie der Name bereits zum Ausdruck bringt, sollen hier die theoretischen Ausbildungen stattfinden. Es muss gewährleistet sein, dass alle Kameraden gleichzeitig an Veranstaltungen teilnehmen können. Hier setzt man einen Mindestwert von 1,5 m² pro Person zzgl. Stellflächen für Schränke und erforderliche Laufwege an. Hier ist zu beachten, dass diese Räumlichkeit zweckdienlicher Weise auch Veranstaltungen der Feuerwehr abdecken kann, an denen alle Abteilungen teilnehmen. Aus diesem Grund ist hier der Vorschlag die Kapazität auf 60 Personen festzulegen.

Ein Küchenbereich mit Spüle, Herd und Kühlschrank, welcher für die Versorgung der Kamerad/innnen zu Ausbildungsveranstaltungen oder im Einsatz genutzt werden kann, ist ebenfalls einzuplanen.

 

4. Raum für Kinder- und Jugendarbeit

Die Ausbildung der Kinder- und Jugendlichen findet ebenfalls praktisch und theoretisch statt, weshalb auch hier eine Räumlichkeit zur Durchführung dieser Dienste vorgehalten werden sollte. Das umfangreiche Material für die Dienstausgestaltung, sowie die für diese Abteilung notwendigen Übungsgeräte, können hier untergebracht werden.

In der Anordnung des Schulungsraumes und des Raumes für die Kinder- und Jugendarbeit könnte man durch eine variable Trenneinrichtung die Raumkapazität flexibel an die jeweilige Nutzungsart anpassen.

 

5. Werkstattbereich

Für die alltäglichen Wartungs- und Pflegearbeiten ist in jedem Feuerwehrgerätehaus ein Werkstattbereich vorzusehen. Dieser sollte ausreichend groß dimensioniert werden, um ein gefahrloses Arbeiten zu ermöglichen (den Wert von 12 m² soll er nicht unterschreiten).

 

6. Lagerraum

Dieser ist so zu gestalten, dass alle Verbrauchsmaterialien (z.B. Ölbindemittel), Treibstoffe und Einsatzmittel (z.B. Schläuche, Spezialausrüstungen) ordnungsgemäß gelagert werden können. Hierbei sind bereits im Vorfeld die Betriebsabläufe zu berücksichtigen, um eine schnelle und gefahrlose Erreichbarkeit der Lagerstätte zu ermöglichen.

 

7. Außenanlagen (Parkflächen, Fahrzeug-Waschplatz)

Die Parkflächen müssen so angeordnet sein, dass die ankommenden Einsatzkräfte sicher den Alarmeingang erreichen können, ohne die Fahrwege der Feuerwehrfahrzeuge zu kreuzen. Die Anzahl der mindestens erforderlichen Stellplätze richtet sich nach den Sitzplätzen der im Gerätehaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge.

 

8. Außenanlagen

Zu- und Abfahrten FFW und PKW, Aufstellflächen für FFW, PKW-Stellplätze

 

 

 

© Christin Härter E-Mail

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