Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.
Haben Sie bereits an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht, dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.
Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie zuvor ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht bis Kursende regelmäßig besucht und am Abschlusstest „DTZ“ teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen auf Ihr Verlangen schriftlich die ordnungsgemäße Teilnahme.
Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besuchen, ist keine vorherige Teilnahme am Sprachtest erforderlich, um die 300 Stunden wiederholen zu können. Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses steht für die Beantragung der Wiederholungsstunden ein gesondertes Formular zur Verfügung.
Den Antrag auf Wiederholung des Sprachkurses können Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.
Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantragen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Falls Sie mit Ihrem Antrag gleichzeitig auch die Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, benötigen Sie dafür die entsprechenden aktuellen Nachweise (Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, sonstige finanzielle Bedürftigkeit).
Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies kann gemeinsam mit der Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses beantragt werden.
Antragstellung vor Beginn der Wiederholung
Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme durch den Kursträger kann im Online-Antrag als Kopie (PDF oder JPG) hochgeladen werden.
Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Schriftlich per Post
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Einmalige Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses Zulassung
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