Sie möchten die Zuständigkeit über Ihre europäische Pilotenlizenz oder Ihre medizinische Akte an das Luftfahrt-Bundesamt übertragen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Transfer IN beantragen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines europäischen Tauglichkeitszeugnisses können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Folgendes beantragen:
Das LBA stell nur Transfer IN von Pilotenlizenzen für ATPL, CPL, MPL oder PPL mit Instrumentenflugberechtigung aus.
Für eine andere Lizenzen wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Landesluftfahrtbehörde beziehungsweise Einrichtung.
Die medizinischen Akten werden immer an das LBA übertragen. Sie können diese unabhängig vom Zuständigkeitsbereich der Pilotenlizenzen beim LBA beantragen.
Allgemeine Voraussetzungen:
Beim Transfer IN für medizinische Akte und der Pilotenlizenzen:
Beim Transfer IN für medizinische Akte:
für Übertragung der Pilotenlizenzen:
für Übertragung der medizinischen Akte:
Unterlagen, die bei Vertretung erforderlich sind:
Offlineversand:
Anträge im Zusammenhang mit dem Tauglichkeitszeugnis können Sie online stellen und anschließend online oder per Post oder Fax versenden.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Pilotenlizenz Übermittlung Wechsel der zuständigen Behörde
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