Wenn Sie eine Gasfüllanlage errichten, betreiben oder bestimmte Änderungen an ihr vornehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
An Gasfüllanlagen, einschließlich der Lager- und Vorratsbehälter, werden Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge mit entzündbaren Gasen, die dann als Treib- oder Brennstoff verwendet werden, befüllt. Gasfüllanlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen.
Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie:
Die Erlaubnis kann Ihnen unter folgenden Einschränkungen erteilt werden:
Wenn die erlaubnisbedürftige Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, wird keine separate Erlaubnis erteilt. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.
Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:
Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:
Die Erlaubnis erlischt, wenn:
Sie können aus wichtigen Gründen bei der Erlaubnisbehörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)