Die öffentliche Hand kann eigene Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände veräußern. Wie Sie eventuell Eigentümer werden, erfahren Sie nachfolgend.
Sie können als Bürgerin und Bürger sowie Unternehmen, landeseigene und kommunale Grundstücke, Gebäude sowie Gegenstände erwerben, die das Land Sachsen-Anhalt oder die Kommunen nicht mehr benötigt.
Weiterhin können Sie Aneignungsrechte an herrenlosen Grundstücken ersteigern.
Objekt muss herrenlos sein:
Marktgängige Objekte:
Keine.
Wenden Sie sich an
Ministerium der Finanzen