Was bedeutet Sozialversicherungspflicht? Sozialabgaben zahlen Sie immer
dann, wenn Sie sozialversicherungspflichtig sind. Zu den Sozialabgaben zählen die
Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung.
Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr Di 13:00 bis 18:00 Uhr Do 13:00 bis 15:30 Uhr einen persönlichen Termin zu vereinbaren.