Zuständigkeitsfinder

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Mitarbeiterbezogene Meldepflichten

Was soll wie und wo gemeldet werden, wenn sich beispielsweise das Beschäftigungsverhältnis meiner Mitarbeiterin oder meines Mitarbeiters ändert? Insbesondere im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die entsprechenden Informationen und Services finden Sie hier.
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Leistungen
A1-Bescheinigung für eine beschäftigte Person beantragen, die in einen EU/EWR-Mitgliedstaat oder die Schweiz entsandt wird
Abmelden von Unternehmen oder selbstständiger Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau
Abmeldung Ihrer versicherten Mitarbeitenden Angehörigen (Mifas) von der Landwirtschaftlichen Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse sowie der Landwirtschaftlichen Alterskasse
Als Geschäftsleiterin oder Geschäftsleiter eines Kreditinstituts Nebentätigkeiten anzeigen
Als Mitarbeitender Familienangehöriger (Mifa) Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Als Unternehmer Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse beantragen
Änderung persönlicher Daten der Betriebsleitung der Handwerkskammer mitteilen
Änderungen im land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Unternehmen oder der selbständigen Tätigkeit in der Land -und Forstwirtschaft oder im Gartenbau melden
Arbeitnehmer von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland oder Verleihern im Meldeportal Mindestlohn anmelden
Arbeits- und Wegeunfall bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung melden
Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden
Arbeitsbescheinigung oder Bescheinigung zum Nebeneinkommen ausstellen und übermitteln
Arbeitserlaubnis für eine Saisonbeschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern erhalten
Aufforderung an ein Unternehmen, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden
Auslandsmonate von Beschäftigten der gesetzlichen Unfallversicherung melden
Auslandsversicherung bei der gesetzlichen Unfallversicherung beenden
Befreiung von der Versicherungspflicht der Landwirtschaftlichen Alterskasse bei Einkommen außerhalb der Landwirtschaft beantragen
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für Beschäftigte melden
Beratung der Künstlersozialkasse für angemeldete Unternehmen
Bericht zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit erstellen und veröffentlichen
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Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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