Zuständigkeitsfinder

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Anlagen, Waren und Stoffe

Bei dem Einrichten von Gebäuden, der Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie dem sicheren und sachkundigen Umgang mit gefährlichen Stoffen oder Waren sind Vorschriften zu beachten, die insbesondere dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Hier finden Unternehmen wichtige Informationen zu relevanten Themen wie Anlagenprüfungen bis hin zu Produktzulassungen.
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Leistungen
An- und Abmeldung von Arzneimitteln beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte beantragen
Anerkennung für Radonmessungen am Arbeitsplatz beantragen
Antrag auf Verwendung eines Begriffs als allgemeine traditionelle Bezeichnung als Ausnahme von der Anwendung des Artikels 1 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einreichen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf öffentlichen Flächen genehmigen lassen
Anzeigen bezüglich Arzneimittel mit Standardzulassung vornehmen
Aufnahme eines Raucharoma-Primärprodukts in die Gemeinschaftsliste zugelassener Primärprodukte beantragen
Auskünfte zu Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind und zu immunologischen Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren anfordern
Beurteilungsberichte für zugelassen Arzneimittel einsehen
Chargenfreigabe von Immunmodulatoren als Tierarzneimittel beantragen
Chargenfreigabe von Impfstoffen als Tierarzneimittel beantragen
Chargenfreigabe von Sera als Tierarzneimittel beantragen
Chargenfreigabe von Tuberkulinen als Tierarzneimittel beantragen
Eine aufgrund Gesetzesänderung erstmalig genehmigungsbedürftige Anlage anzeigen
Erlaubnis für die Arzneimittelherstellung beantragen
Explosionsgeschützte Geräte zertifizieren
Futtermittelzulassung beantragen
Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Teleradiologie beantragen
Genehmigung für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebes einer technischen Röntgeneinrichtung beantragen
Genehmigung für die Durchführung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten beantragen
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Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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