Was soll wie und wo gemeldet werden, wenn sich beispielsweise das
Beschäftigungsverhältnis meiner Mitarbeiterin oder meines Mitarbeiters ändert?
Insbesondere im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung Ihrer Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer ist eine Vielzahl an gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die
entsprechenden Informationen und Services finden Sie hier.
Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.
Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr Di 13:00 bis 18:00 Uhr Do 13:00 bis 15:30 Uhr einen persönlichen Termin zu vereinbaren.