Sie besitzen ein Sportboot und wollen oder müssen es im Seeschiffsregister eintragen lassen? Dafür benötigen Sie einen Schiffsmessbrief, den Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen können.
Das BSH stellt für Sportboote international anerkannte Schiffsmessbriefe aus. Diese sind Voraussetzung für die Eintragung in ein Seeschiffsregister.
Die Erteilung von Schiffsmessbriefen ist abhängig von der Länge Ihres Fahrzeuges.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erhebt Gebühren für die Schiffsvermessung.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Sofern die Unterlagen vollständig und keine Nachfragen Seitens des BSH notwendig sind, dauert die Bearbeitung Ihres Antrags in der Regel 1 Woche.
• Formulare: ja
• Onlineverfahren möglich: nein
• Schriftform erforderlich: ja
• Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Ausstellung des Schiffsmessbriefes können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:
Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um den Schiffsmessbrief erhalten Sie ebenfalls auf der Website des BSH.
Als Antragstellerin oder Antragsteller mit Wohnsitz oder Sitz außerhalb von Deutschland müssen Sie eine oder mehrere verantwortliche Personen mit Wohnsitz oder Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ständig beauftragt haben, dafür einzustehen, dass in technischen, sozialen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten die in der Bundesrepublik Deutschland für die Seeschiffe geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Über die in diesen Fällen nach der Flaggenrechtsverordnung zu erbringenden weiteren Nachweise erteilt das BSH auf Anfrage nähere Auskunft.
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bescheinigung der amtlichen Vermessung (Messbrief) Ausstellung für Sportfahrzeuge
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal