Sie möchten selbst entscheiden, wann und in welcher Form Sie Hilfeleistung erhalten? Informieren Sie sich hier über das Persönliche Budget.
Das „Persönliche Budget“ ist eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.
In der Regel erhalten Sie mit dem Persönlichen Budget Geld.
In Ausnahmefällen erhalten Sie Gutscheine.
Mit dem Persönlichen Budget können Sie selbst Aufwendungen für Ihren Hilfebedarf „einkaufen“. Das können Sach- und Dienstleistungen sein. Sie müssen nicht mehr für jede Sach- oder Dienstleistung (z.B. ein Hilfsmittel) einen Antrag stellen.
Sie erhalten mit dem Persönlichen Budget nicht mehr, als Ihnen bisher bewilligt wurde. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt.
In das Persönliche Budget werden Leistungen aller Leistungsträger einbezogen. Das sind Leistungen der Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe.
Sie haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen.
Neben dem Antrag müssen Sie einige Nachweise und Unterlagen einreichen. Diese hängen aber von Ihrem individuellen Sachverhalt ab. Wenn Sie einen Antrag stellen, wird Ihnen die zuständige Stelle mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen.
Keine.
Sie können das Persönliche Budget bei folgenden Leistungsträgern beantragen:
Sie können einen formlosen Antrag bei einem Leistungsträger stellen. Viele Träger bieten aber auch Vordrucke an, die Sie nutzen können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt