Sie können von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Abfindung auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente erhalten.
Es ist unter Umständen möglich, sich anstelle einer regelmäßigen Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Abfindung zahlen zu lassen, also eine einmalige Auszahlung.
Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, haben Sie wieder einen Anspruch auf Rente in vollem Umfang. Dies wird als Wiederaufleben der abgefundenen Rente bezeichnet. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.
Um erneut eine Rente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einen Antrag stellen.
Es gibt keine Frist.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Sie können das Wiederaufleben der Rente online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Wiederaufleben einer abgefundenen Rente für gesetzlich Unfallversicherte Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal