Ihr Betrieb füllt Weinerzeugnisse ab und verkauft sie an Wiederverkäufer oder kauft Erzeugnisse zum Abfüllen hinzu? Dann müssen Sie eine jährliche Abgabe an den Deutschen Weinfonds entrichten.
Wenn Ihr Betrieb deutsche Weinerzeugnisse abfüllt und an gewerbliche Wiederverkäufer verkauft oder nicht abgefüllt ins Ausland verkauft oder Erzeugnisse zur Abfüllung hinzukauft, dann müssen Sie im Quartal eine Abgabe in Höhe von 0,67 EUR pro 100 Liter an den Deutschen Weinfonds (DWF) entrichten.
Der DWF ist eine Einrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Er fördert Qualität und Absatz des Weines durch gemeinschaftliche, wettbewerbsneutrale Maßnahmen des Marketings im In- und Ausland. Für die Durchführung seiner Aufgaben erhebt der DWF eine Abgabe.
Sie müssen keine Abgabe entrichten,
Zahlungsfrist: 6 Wochen nach Ablauf des Quartals
Bei verspäteter Zahlung müssen Sie Säumniszuschläge und Verzugszinsen zahlen. Ebenfalls werden die nicht zurückgeschickten Meldeformulare angemahnt.
Der Bescheid wird quartalsweise am Montag nach Ablauf der Meldefrist versendet.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Formulare vorhanden: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Der Deutsche Weinfonds fordert Sie per Post dazu auf, die Handelsabgabe zu entrichten:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Deutscher Weinfonds (DWF)
Abgabe für den Deutschen Weinfonds (Handelsabgabe) Erhebung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal