Wenn Sie als Kommune die nachhaltige Integration, Beschäftigung und die lokale Wirtschaft in benachteiligten Quartieren fördern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung beantragen.
Das ESF Plus-Förderprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ" (kurz "BIWAQ") des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unterstützt die Qualifikation von Menschen und die lokale Ökonomie in benachteiligten Stadtquartieren. BIWAQ wird mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert.
BIWAQ ist Partnerprogramm des Städtebauförderungsprogramms “Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“. Es wirkt ergänzend in ausgewählten benachteiligen Stadtquartieren. 2020 wurde die Struktur der Städtebauförderung grundlegend erneuert. Das bisherige Partnerprogramm “Soziale Stadt“ wird im neuen Programm “Sozialer Zusammenhalt“ fortgeführt und weiterentwickelt.
BIWAQ fördert Vorhaben in 2 Handlungsfeldern:
Beispiele für geförderte Vorhaben in Handlungsfeld 1:
Beispiele für geförderte Vorhaben in Handlungsfeld 2:
Teilnahmeinteressierte Privatpersonen werden gebeten, sich direkt an die Projekte aus dem Programm zu wenden. Zu den Teilnahmevoraussetzung zählt unter anderem, aus der BIWAQ-Gebietskulisse zu kommen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen zudem in der Regel volljährig sein. Eine Liste der geförderten Projekte finden Sie auf der Internetseite von BIWAQ.
Das BMWSB ist für das Programm richtlinienverantwortlich. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Fachlich wird das Programm zukünftig durch eine Regiestelle unterstützt.
Voraussichtlich Anfang 2023 wird ein Aufruf zur Interessenbekundung BIWAQ V veröffentlicht. Der Aufruf zur Interessenbekundung BIWAQ VI erfolgt nach derzeitigem Stand 2025 beziehungsweise 2026.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Kommunen zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Im Interessenbekundungsverfahren und im Antragsverfahren müssen Sie eine Ansprechperson Ihrer Kommune nennen. Wird Ihr Antrag bewilligt, muss diese Ansprechperson zur Koordinierung im gesamten Zeitraum zur Verfügung stehen.
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Referat S II 3