Wenn Sie sich als Soloselbständige oder Soloselbständiger weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) Soloselbstständige bei Weiterbildungen und Qualifizierungen. Im Rahmen des ESF Plus-Bundesprogramms "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" können Sie als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Qualifizierungen beantragen.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie als Soloselbstständige zunächst ein kostenloses Erstgespräch mit einer Anlaufstelle führen. Im Anschluss erhalten Sie einen Qualifizierungsscheck für die Qualifizierungsmaßnahme. Nach Ausgabe des Qualifizierungsschecks haben Sie 6 Monate Zeit, Ihre Qualifizierung durchzuführen und abzuschließen.
Teilnahmevoraussetzungen
Sie werden als Soloselbstständige oder Soloselbstständiger gefördert, wenn Sie
Art und Umfang
Sie können einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro für Weiterbildungen erhalten. Die Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden umfassen und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Sie können innerhalb von 12 Monaten 1 Qualifizierungsscheck erhalten.
Anlaufstellen
Um einen flächendeckenden und niedrigschwelligen Zugang für Soloselbstständige zum Programm "KOMPASS" zu ermöglichen, werden Anlaufstellen eingerichtet. Für die Einrichtung von Anlaufstellen, die den Zugang zum Programm regeln, gibt es eine Erstausschreibung.
Antragsberechtigt für die Trägerschaft einer Anlaufstelle sind Sie als
Die Bewilligung der Anträge der Träger erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS).
Für Soloselbstständige:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Bei Prüfung der Förderfähigkeit, dem Beratungsgespräch und Zuwendungsantrag für Soloselbstständige:
Bei der Abrechnung für Soloselbstständige:
Die Soloselbstständigen müssen die Kosten für die Weiterbildung zunächst auslegen und erhalten sie im Anschluss an die Weiterbildung zu 90 Prozent zurückerstattet. Dabei können maximal 4.500 Euro ausbezahlt werden.
Für die Antragstellung selbst sind keine Kosten aufzubringen.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Für Soloselbstständige:
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie vorranging die elektronische Form.
Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
VIGruEF4 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Außer Kraft - ESF Plus-Programm "KOMPASS (Kompakte Hilfe für Soloselbstständige)" Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal