Wenn Sie die Integration von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).
Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:
Ziele der Förderung sind:
Ebenfalls gefördert werden Sie für die
Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Sie können einen Antrag stellen
Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i) Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund)
Förderrichtlinie zum WIR-Programm vom 19.04.2022 (BAnz AT 25.04.2022 B2)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Referat EF 2 "ESF-Programmumsetzung, EHAP Verwaltungsbehörde, Digitale Transformation" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Außer Kraft - ESF Plus-Bundesprogramm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" Bewilligung
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