Das ESF Plus-Bundesprogramm fördert Vorhaben, die die Lebenssituation und soziale Eingliederung von besonders benachteiligten Personen verbessern.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert in Ihrer Organisation Projekte für besonders benachteiligte Personen mit einem Förderprogramm.
Das Bundesprogramm "Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen" (EhAP Plus) richtet sich an folgende 2 Zielgruppen:
Folgende Einzelziele werden im Programm EhAP Plus gefördert:
Ihr Projekt muss entweder allein auf das Einzelziel 1 oder 2 oder auf beide Einzelziele ausgerichtet sein. Aktivitäten aus dem Einzelziel 3 können Sie jeweils ergänzen.
Zudem fördert Sie das BMAS, wenn Sie als ergänzende Maßnahme ein niedrigschwelliges Modellprojekt über die Hilfsangebote in digitalen beziehungsweise sozialen Medien aufbauen. Dieses Modellprojekt soll auch Falschmeldungen in den sozialen Medien entgegenwirken. Es muss auf die Einzelziele 1 und 2 ausgerichtet sein. Das Modellprojekt wird nur einmalig für 4 Jahre gefördert und hat am 01.10.2022 seine Arbeit aufgenommen.
Art und Umfang
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in der Regel für 4 Jahre. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der Gesamtausgaben. Sie stammt aus den Mitteln
Für den gesamten Förderzeitraum über 4 Jahre dürfen die Mittel den Höchstbetrag von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Sie können einen Antrag stellen
Natürliche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Beachten Sie folgende Voraussetzungen:
Falls Sie für das Antragsverfahren zugelassen werden:
Falls in Ihrem Vorhabenkonzept eine arbeitsmarkbezogene Beratung von EhAP-Zielgruppen vorgesehen ist:
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.
Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwaltungsbehörde ESF im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)