Zuständigkeitsfinder

Hier finden Sie alle Dienstleistungen und Zuständigkeiten. Sie brauchen nur ein Suchwort eingeben oder können die Dienstleistung nach Alphabet abfragen.

© Admin

Bezeichnung:
Fördermittel sozialer Mietwohnraum beantragen
Beschreibung:

Teaser

Für die Schaffung von sozialen Mietwohnraum durch Bau, Erwerb, Modernisierung oder durch Erwerb von Belegungsrechten, können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Wohnraumfördermittel erhalten. Die Zuständigkeit für die soziale Wohnraumförderung liegt beim jeweiligen Bundesland.

Allgemeine Informationen

Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung kann Ihr Bundesland Ihnen Fördermittel für die Schaffung von Mietwohnraum bereitstellen. Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihres Vorhabens haben Sie nicht.

Gefördert wird:

  • der Wohnungsbau, einschließlich des erstmaligen Erwerbs von neuem Wohnraum, 
  • die Modernisierung von Wohnraum,
  • der Erwerb von Belegungsrechten,
  • der Erwerb bestehenden Wohnraums,

wenn für den Mietwohnraum Mietpreis- und Belegungsbindungen begründet werden sollen.

Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen sein.

Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse und/oder zinsgünstiger Darlehen.

Der geförderte Mietwohnraum wird für einen bestimmten Zeitraum zugunsten von wohnberechtigten Haushalten gebunden (Belegungsbindung).

Während der Bindungsdauer können zur Wohnkostenentlastung für die wohnberechtigten Haushalte höchstzulässige Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete oder andere sonstige Maßnahmen bestimmt werden (Mietbindung).

Gebühren (Kosten)

In der Regel fallen für die Beratung und Antragstellung keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

keine Angabe

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.08.2020
Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Kontaktdaten Verwaltung

E-Mail schreiben

Notruf-, Bereitschafts-, Hilfsdienste