Wenn Sie als gemeinnütziger Träger die Arbeitsbedingungen und Strukturen in der Sozialwirtschaft verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hilft Ihnen mit dem Programm "rückenwind 3 " als gemeinnützigen Träger bei der Fachkräftesicherung. Der Fokus liegt dabei auf den Herausforderungen des demografischen und digitalen Wandels. Sie erhalten Unterstützung in Form von konkreten Konzepten und Maßnahmen, um eine moderne und attraktive Arbeitswelt in der Sozialwirtschaft zu schaffen.
Das BMAS fördert Projekte, die die Arbeitsbedingungen inklusiv, vielfalts- und lebensphasenorientiert verbessern und die Mitarbeitenden flexibel ermöglichen, ihre Kompetenzen zu anzupassen.
Folgende 5 Handlungsfelder werden gefördert:
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Zuschuss beträgt zwischen 50 bis 70 Prozent Ihrer Gesamtausgaben.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Die Laufzeit eines einzelnen Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) ist als Regiestelle und für fachlich-inhaltliche Begleitung beauftragt.
Anträge können stellen:
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Ein bis zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessensbekundung veröffentlicht. Die Steuerungsgruppe kann in den Aufrufen eine Eingrenzung auf prioritäre Themen aus den 5 Handlungsfeldern vornehmen.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Förderverfahren der Förderrichtlinie "rückenwind 3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie die elektronische Form vorrangig.
Nur in Ausnahmefällen können Sie bei der Bewilligungsbehörde die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwaltungsbehörde ESF im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
ESF Plus-Bundesprogramm "rückenwind-3 für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft" Bewilligung
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