Wenn Sie Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten schulen und stärken möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Träger, die wichtige Bezugspersonen von jungen eingewanderten Menschen oder jungen Nachkommen von Eingewanderten beraten. Hierfür hat das BMAS das neue Modellprogramm "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ins Leben gerufen.
Das Modellprogramm sucht neue Wege zur Ansprache von jungen Eingewanderten und von jungen Nachkommen Eingewanderter. Es wendet sich daher nicht an die Jugendlichen selbst, sondern an deren Bezugspersonen. Das können
sein. Diese Bezugspersonen werden in ihrer Rolle als Ratgeberinnen und Ratgeber geschult.
Ziel ist es, Barrieren für die Jugendlichen beim Zugang zur Berufsausbildung zu überwinden und Wissen über den Übergang von der Schule zum Beruf zu vermitteln.
Es werden 2 Handlungsfelder gefördert:
Bezugspersonen stärken
Durch die Arbeit von 16 regionalen und lokalen Trägern sollen die Bezugspersonen als Ratgeberinnen und Ratgeber Informations-, Beratungs- und Schulungsangebote erhalten. Hiermit können sie junge Menschen beim Übergang von der Schule zur Berufsausbildung motivieren und unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:
Idealerweise soll modellhaft in allen 16 Bundesländern 1 Projekt durchgeführt werden.
Träger vernetzen
Ein weiterer, bundesweit handelnder Träger soll die 16 Zuwendungsempfänger aus dem Handlungsansatz "Bezugspersonen stärken" untereinander vernetzen und ihre Arbeit unterstützen. Mögliche Maßnahmen sind:
Fördergebiet
Die Förderung soll besonders in Regionen mit schwierigem sozioökonomischem Umfeld erfolgen. Als ein schwieriges sozioökonomisches Umfeld gilt eine Region mit
Angaben zum Bildungsstand, Beruf, Einkommen sowie Wohnverhältnisse können ebenso entscheidend sein.
Art und Umfang
Sie erhalten die Förderung für ein Projekt im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken" in der Regel für 3 Jahre. Im Handlungsfeld "Träger vernetzen" beträgt die Dauer 3,5 Jahre,
Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben.
Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Bezugspersonen stärken“ sollten pro Antrag die Höhe von 830.000 Euro nicht überschreiten. Die Gesamtausgaben im Handlungsfeld "Träger vernetzen" sollen die Obergrenze von 3.100.000 Euro nicht überschreiten.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
Projekte zu prüfen.
Sie können einen Antrag stellen
Beachten Sie folgende Voraussetzungen:
Besondere Zuwendungsvoraussetzungen:
Sie müssen ihre fachliche und administrative Befähigung zur Durchführung der Maßnahme nachweisen
Für die Interessenbekundung:
Das Interessenbekundungsverfahren endete am 21. September 2022. Es folgen die Phasen der Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen und des förmlichen Antragsverfahrens.
Die Frist für die Einreichung der Förderanträge im Rahmen des Antragsverfahrens wird noch festgelegt und mitgeteilt.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Förderverfahren des ESF Plus-Programms "Rat geben - Ja zur Ausbildung!" ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
Zu Schritt 2:
Der planmäßige Programmstart ist Mai 2023.
Wenn Ihr Projekt bewilligt wird, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Die Schriftform können Sie durch die im Förderportal Z-EU-S zugelassene elektronische Form der qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) oder des elektronischen Identitätsnachweises (eID) ersetzen.
Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Form.
Nur in Ausnahmefällen können Sie die Nachreichung der Unterschrift auf postalischem Wege beantragen.
In solch einem Ausnahmefall müssen Sie die elektronisch erfassten und in Z-EU-S eingereichten Formulare nach der elektronischen Einreichung herunterladen. Anschließend müssen Sie die Formulare handschriftlich unterschreiben und postalisch einreichen. Achten Sie dabei auf die gültigen Fristen.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Verwaltungsbehörde ESF im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)