Wenn sich die Eigentumsverhältnisse eines Seeschiffes oder eines seetauglichen Sportbootes mit einer Rumpflänge von bis zu 15 Metern ändern, müssen Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich an das BSH zurückgeben.
Das Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flagge an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot mit bis zu 15 Metern Rumpflänge.
Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Ein Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn
Ein gültiges Flaggenzertifikat ist zurückzugeben, wenn
Geben Sie das Flaggenzertifikat unverzüglich zurück, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder sich die Eigentumsverhältnisse ändern.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Die Rückgabe eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundes-amt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen.
Per Post:
Online:
Die Angaben für die Bestätigung der Ungültigkeit des Flaggenzertifikates erhalten Sie nur, wenn dies in der Rückgabe beantragt worden ist.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Flaggenzertifikat Rückforderung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal