Wenn Sie ein Seeschiff oder ein seetaugliches Sportboot mit jeweils bis 15 Meter Rumpflänge besitzen und die deutsche Flagge an Bord führen möchten oder müssen, können Sie ein Flaggenzertifikat beantragen.
Ein Flaggenzertifikat dient als Nachweis für die Berechtigung zum Führen der deutschen Flaggen an einem Seeschiff oder einem seetauglichen Sportboot.
Sie können das Flaggenzertifikat unter anderem für ein Sportboot mit einer Rumpflänge unter 15 Metern beantragen. Es wird für natürliche Personen, Personengemeinschaften oder juristische Personen ausgestellt. Sie müssen einen Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland haben und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin beziehungsweise Bürger der Europäischen Union (EU) sein.
Widerspruch bei Ablehnungsbescheid
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Die Ausstellung eines Flaggenzertifikates können Sie beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen:
Erläuterungen zum Antrag und Informationen rund um das Flaggenzertifikat finden Sie ebenfalls auf der Website des BSH.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Flaggenzertifikat Ausstellung
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