Die Änderung Ihres Namens sowie Ihres Hauptwohnsitzes müssen Sie in den Falknerjagdschein eintragen lassen.
Hat sich nach Erteilung des Falknerjagdscheins Ihr Name oder Ihr Hauptwohnsitz geändert, so müssen Sie Ihren Jagdschein ändern lassen.
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
§ 15 Absatz 2 und 3 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz