Als gemeinnützige Organisation oder Verband können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder für eine Integrationsmaßnahme für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler beantragen.
Mit dieser Maßnahme des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration unterstützt werden.
Mit einer Förderung des BAMF können Sie als gemeinnützige Organisation beziehungsweise als Kommune die Maßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ durchführen.
Damit geprüft werden kann, ob Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie einen formellen Antrag, eine Konzeptdarstellung sowie Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Personals auf der Grundlage des Maßnahmenkonzeptes einreichen.
In Kursen, Veranstaltungen und Exkursionen bearbeiten Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus den Bereichen:
Den Antrag auf Förderung können Sie beim BAMF über das Förderportal easy.online stellen.
Eine Förderung von ergänzenden Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können beantragen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
keine
Die Antragstellung ist jeweils bis zum 30.09. des laufenden Jahres möglich.
Formulare: ja,
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme „Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung“ können Sie elektronisch über das Portal easy.online beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung - Integrationsförderangebot für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler Gewährung
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