Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in der zivilen Sicherheitsforschung stärken. Es will KMU zudem dabei unterstützen, entsprechende Marktchancen zu nutzen.
Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist es, die Position der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung zu stärken. Die Vorhaben müssen
Förderung ist möglich für
Dabei muss der Nutzen des Vorhabens jedoch in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen.
Ihr Projekt kann zum Beispiel folgende Themen aufgreifen:
Sofern dies für die spätere Umsetzung zielführend ist, sollten Sie dabei rechtliche Fragestellungen wie Datenschutz oder Haftungsfragen sowie gesellschaftliche Aspekte einbeziehen.
Ihre angestrebten Ergebnisse müssen
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Als Verbundpartner eines KMU sind bis zu 100 Prozent Förderung möglich bei
Hochschulen und Universitäten erhalten für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent.
Wichtig ist zudem, dass die Ergebnisse Ihres geförderten Projekts vorzugsweise in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz verwertet werden.
Sie haben keinen Anspruch auf die Förderung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung prüft Ihren Anspruch und entscheidet in ihrem Ermessen sowie im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Antragsberechtigt sind außerdem:
Weitere Voraussetzungen für Start-Ups:
Weitere Voraussetzungen für eine Förderung:
Die für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden.
Stufe 1 des Antragsverfahrens: Projektskizze
Projektskizzen können jederzeit eingereicht werden. Bewertungsstichtage für Projektskizzen sind:
Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15.10.2023.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Nutzen Sie für beide Stufen das Portal "easy-Online".
Stufe 1: Projektskizze
Stufe 2: Antragstellung
Wenn sie positiv ausfällt, erhalten Sie postalisch einen Zuwendungsbescheid.
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 524
KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit Bewilligung
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