Das Fördernetzwerk "Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS)" stärkt Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik an deutschen Hochschulen durch regelmäßige Förderbekanntmachungen für Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Forschungsprojekte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2016 das Fördernetzwerk "Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (FIS)" ins Leben gerufen.
Zweck und Gegenstand:
Mit dem FIS verfolgt das BMAS das Ziel, die unabhängige Sozialpolitikforschung zu stärken. Dadurch sollen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Feld der Sozialpolitikforschung etablieren können und Hochschulen im Bereich der Sozialpolitik- und Sozialrechtsforschung bestehende Strukturen ausbauen, oder neue bilden können.
Gefördert werden Vorhaben in den Fachrichtungen
Zuwendungsempfangende:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen, zum Beispiel an Universitäten und Fachhochschulen.
Art und Umfang:
Die Forschungsförderung wird mittels verschiedener, zeitlich begrenzter Förderinstrumente durchgeführt. Hierzu zählen insbesondere Förderbekanntmachungen zur Förderung von Stiftungsprofessuren, Nachwuchsgruppen und Projekten:
1. Stiftungsprofessuren: Förderung von Stiftungsprofessuren an Universitäten und Fachhochschulen über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Die Förderung findet unter Vorbehalt der Anschlussfinanzierung durch das jeweilige Bundesland statt.
2. Förderung einer begrenzten Anzahl an Nachwuchsgruppen zur Förderung von Doktorandinnen und Doktoranden sowie Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden.
3. Förderung von Leuchtturmprojekten im Bereich der Sozialpolitikforschung.
Anträge können stellen:
- Sie sind eine juristische Person des privaten und des öffentlichen Rechts, zum Beispiel freie und öffentliche Einrichtungen, Universitäten, Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften.
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Qualifikationen und Erfahrungen der Projektmitarbeitenden müssen nachgewiesen und von ihnen jeweils unterzeichnet werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Bei der Interessenbekundung beziehungsweise Antragstellung müssen Sie einreichen:
Weitere einzureichende Unterlagen sind der jeweiligen Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Die Fristen können der jeweiligen Förderbekanntmachung entnommen werden.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Im ersten Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung mit kurzer Projektskizze online ein. Im zweiten Schritt werden die ausgewählten Projektträger zur Online-Antragstellung aufgefordert. Die Förderentscheidung wird vom BMAS unter Berücksichtigung des Votums des wissenschaftlichen Beirats getroffen.
Interessensbekundung:
Antragsstellung:
Förderentscheidung und Bewilligung:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) – Referat Ga4