Exzellente Forschende aus den Geisteswissenschaften können sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs an ihrer Hochschule bewerben.
Wenn Sie eine ausgewiesene exzellente Forschende beziehungsweise ein ausgewiesener exzellenter Forschender im Feld der Geisteswissenschaften sind, können Sie sich für die Förderung eines Käte Hamburger Kollegs durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Ihrer Hochschule bewerben.
In der Förderlinie II der Ausschreibung besteht zudem die Möglichkeit, geisteswissenschaftliche Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften zu erforschen. Hier können also auch Forschende dieser Disziplinen einbezogen werden.
Die Käte Hamburger Kollegs sollen Ihnen die Möglichkeit geben,
Universitäten oder Hochschule können individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent erhalten. Hochschulen können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können eine Förderung bekommen für:
Für die Vertretung der freigestellten Leitung des Kollegs kann eine Wissenschaftlerin oder ein Wissenschaftler mit einer Besoldung nach W2/W3 oder vergleichbar mit bis zu 101.100 EUR pro Jahr (einschließlich Personalnebenkosten) angesetzt werden. Daneben kann eine weitere Professur der Universität in Form einer Vertretung mit bis zu 101.100 EUR angesetzt werden.
Sie können für die übliche Grundausstattung keine Förderung bekommen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:
Für die 2. Verfahrensstufe: Vollantrag bestehend aus AZA(P)-Antrag und ausführlicher Vorhabenbeschreibung mit folgenden Angaben:
Für Antragstellende der Förderlinie II kommt hinzu:
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit beim beauftragten DLR-Projektträger des BMBF einreichen. Beachten Sie aber die Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist, Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Antragsverfahren zur Förderung von Käte Hamburger Kollegs hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
Für die Förderlinie II kommen die folgenden, stark gewichteten Kriterien hinzu:
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Käte Hamburger Kollegs stellen Sie wie folgt:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 426
Käte Hamburger Kollegs Bewilligung
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