Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen führen, das im Bereich Elektronik, autonomen Fahren oder High Performance Computing forscht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel erhalten.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie sich für das Förderprogramm "Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und Europa" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bewerben, wenn Sie in den Bereichen Elektronik, autonomes Fahren oder High Performance Computing forschen.
Der geförderte Teil des Forschungsvorhabens ist vollständig einer oder mehrerer der folgenden Kategorien zuzuordnen:
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern, zum Beispiel einer Forschungseinrichtung oder Hochschule, eine Förderung beantragen. Die Forschungsaufgaben und -ziele müssen den Stand der Technik deutlich übertreffen und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko gekennzeichnet sein.
Sie können als KMU in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent erhalten.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wissenschaftlichen Tätigkeiten fallen, können individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent.
Sie können eine Förderung erhalten für:
Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftraums (EWR) und der Schweiz genutzt werden.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Die Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben müssen im Schwerpunkt dem Bereich "Elektronik" zugeordnet werden können. Hierzu zählen unter anderem die Bereiche
Zum Zeitpunkt der Auszahlung: Die Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtungen), ist in Deutschland.
Weiterhin müssen Sie folgende besondere Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen:
Es muss sich um risikoreiche, industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben in den Themenfeldern Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren und "High Performance Computing" mit sichtbarem Anwendungsbezug handeln.
Stufe 1: Projektskizze mit folgenden Angaben:
Stufe 1: Stichtage für die elektronische Einreichung von Projektskizzen ist der 15.10.
Stufe 2: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren nach Aufforderung durch den Projektträger
Formlose Antragsstellung möglich: Nein.
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Antragsverfahren zur Förderung von Projekten im Bereich Elektronik, autonomes und vernetztes Fahren sowie "High Performance Computing" (Hoch- und Höchstleistungsrechnen) hat 2 Stufen:
Stufe 1: Projektskizze
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes in Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz stellen Sie wie folgt:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 512
KMU-innovativ: Elektronik und autonomes Fahren Bewilligung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal