Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen allein oder mit Partnern aus Wissenschaft und beziehungsweise oder Wirtschaft ein neues, noch nicht begonnenes Projekt im Bereich Materialforschung durchführen wollen, können Sie eine Förderung beantragen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung und Entwicklung innovativer Materialien und Werkstoffe, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.
Innovative Materialien und Werkstoffe nehmen in nahezu allen Bereichen eine Schlüsselposition ein. Sie tragen in besonderem Maße zur Sicherung von Wohlstand und Lebensqualität in Deutschland bei. Hier spielen häufig hochspezialisierte KMU eine wichtige Rolle, die gemessen an der gesamten Wirtschaft einen hohen Umsatz- und Beschäftigungsanteil haben. Oftmals sind KMU in spezialisierten Märkten Weltmarktführer („hidden champions“) in ihrem Bereich. Die Förderung soll helfen, innovativen Lösungen den Weg in die wirtschaftliche Umsetzung zu bereiten und kreative Ideen junger Start-ups gezielt zu fördern. Der häufig zu geringe Forschungs- und Entwicklungsanteil in KMU soll angehoben werden, um Innovationspotenziale zu stärken.
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich der Materialforschung aufweisen:
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
KMU nach der Definition der Europäischen Union (weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Millionen EUR Jahresumsatz) können einen Bonus von 10 Prozent erhalten. Kleinunternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und weniger als 10 Millionen EUR Jahresumsatz) einen Bonus von 20 Prozent.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten oder Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Antragsberechtigt sind:
Allgemein gilt:
Für die 1. Verfahrensstufe: Projektskizze mit folgenden Angaben:
Sie können Ihre Projektskizze jederzeit bei den beauftragten Projektträgern des BMBF (VDI Technologiezentrum GmbH und Projektträger Jülich) einreichen. Beachten Sie aber die jährlichen Bewertungsstichtage für Projektskizzen:
Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Das Antragsverfahren zur Förderung von Projekten im Bereich KMU-innovativ Materialforschung (ProMat_KMU) hat 2 Stufen.
Stufe 1: Projektskizze
Diese Skizzen werden vom Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH betreut.
Diese Skizzen werden vom Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH betreut.
Stufe 2: Antragstellung
Ihren Antrag auf Förderung eines Projektes im Bereich KMU-innovativ Materialforschung (ProMat_KMU) stellen Sie wie folgt:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Referat 523
KMU-innovativ: Materialforschung (ProMat_KMU) Bewilligung
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