Wenn Sie über die Künstlersozialkasse versichert sind, können Sie mit einer aktuellen Versicherungsbestätigung Ihren Versicherungsstatus nachweisen.
Es kann vorkommen, dass Sie als Versicherte oder Versicherter von Auftraggebenden, Behörden oder sonstigen Stellen aufgefordert werden, Ihren aktuellen Versicherungsstatus nachzuweisen.
Sollte die Vorlage des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht und der letzten Beitragsmitteilung nicht ausreichen, können Sie bei der Künstlersozialkasse eine aktuelle Bestätigung über Ihren Versicherungsstatus anfordern.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Sie können Ihre Versicherungsbestätigung online, per Post oder telefonisch bei der Künstlersozialkasse anfordern.
Online-Anforderung:
Anforderung per Post:
Anforderung per Telefon:
Die Künstlersozialkasse wird Ihnen die gewünschte Versicherungsbestätigung per Post zusenden.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung