Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen.
Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum 3. Behandlungsversuch. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.
Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung gefördert:
Ein Arzt oder eine Ärztin muss bescheinigen, dass die Behandlung notwendig ist.
Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses stellen.
Es werden nur heterosexuelle Paare gefördert.
Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
kostenfrei
Sie müssen den Zuschuss vor dem Beginn der Behandlung beantragen. Sie dürfen die Behandlung erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids durchführen lassen.
Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Landesjugendamt im Landesverwaltungsamt
Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:
Onlinedienst
Papierform
Nachdem Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf Auszahlung des Zuschusses stellen. Mehr Informationen zum Antrag auf Auszahlung finden Sie in der Dienstleistung „Auszahlung des Zuschusses zur Kinderwunschbehandlung beantragen“.
Der Bund beteiligt sich an der Förderung.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt