Sie möchten Zugang zu amtlichen Informationen einer Bundesbehörde erhalten? Dann können Sie einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen.
Das Informationsfreiheitsgesetz räumt Ihnen das Recht ein, bei Bundesbehörden Auskünfte über amtliche Informationen einzuholen oder Akteneinsicht einzufordern.
Jede Person ist anspruchsberechtigt. Dabei ist es unerheblich, ob Sie selbst rechtlich oder tatsächlich betroffen sind.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal "service.bund.de – Service Online".
Ihr Informationsanspruch ist unter anderem dann eingeschränkt, wenn das Bekanntwerden der Information:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Es gibt keine Frist.
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Behörde einlegen.
Sie können Ihren Antrag auf Informationszugang online oder schriftlich per Post einreichen.
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Zugang zu amtlichen Informationen nach Informationsfreiheitsgesetz Erteilung
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