Wenn Sie Beratungsdienstleistungen für landwirtschaftliche Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüsse anbieten, können Sie für einen Teil der entstandenen Beratungsausgaben eine Zuwendung erhalten.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der Beratung von landwirtschaftlichen Unternehmen oder Erzeugerzusammenschlüssen. Sie müssen zur Verbesserung des Tierwohls oder zu wirtschaftlichen und umweltbezogenen Produktionsbedingungen beraten.
Die Beratung soll die wirtschaftlichen, tier- und umweltbezogenen Produktionsbedingungen verbessern. Zudem soll die Beratung eine leistungsfähige sowie an künftige Anforderungen ausgerichtete Landwirtschaft gewährleisten.
Für Ihre Beratung können Sie eine Zuwendung beantragen.
Die Zuwendung deckt je nach Art und Umfang der Beratung einen Teil der entstandenen Ausgaben ab. Dadurch können landwirtschaftliche Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüsse (Endbegünstigte) vergünstigte Beratungsdienstleistungen erhalten.
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei gelten jedoch Mindest- und Höchstgrenzen.
So werden einerseits keine Zuschüsse von weniger als 500 Euro (Bagatellgrenze) gewährt. Andererseits sind die zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt auf bis zu 120 Euro (netto) je Beratungsstunde und 1.500 Euro (netto) je Beratungsdienstleistung und Betrieb.
Für jeden Betrieb kann im Kalenderjahr nur eine Beratung je Anlage (Beratungsdienstleistung) gefördert werden. Sie können aber einen Zuschuss für mehrere Beratungen zu verschiedenen Beratungsdienstleistungen erhalten.
Insgesamt können je Betrieb Zuschüsse von bis zu 4.500 Euro im Kalenderjahr gewährt werden. Dabei sind die Ausgaben grundsätzlich netto zuwendungsfähig, das heißt ohne Umsatzsteuer.
Folgende Beratungsdienstleistungen sind zuwendungsfähig:
Für das Antragsverfahren im laufenden Jahr müssen Sie den Auszahlungsantrag bis spätestens zum 20. November des laufenden Jahres (Antragsjahr) eingereicht haben. Demnach muss der Antrag auf Förderung von Beratungsdienstleistungen auch bis spätestens zum 20. November des laufenden Jahres gestellt und bewilligt sein.
Sie können gegen die Entscheidung der Bewilligungsbehörde rechtlich vorgehen. Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der Bewilligungsbehörde, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Sie müssen die Zuwendungen schriftlich beantragen. Hierfür nutzen Sie bitte den vorgesehenen Vordruck („Förderantrag“). Dieser steht Ihnen online im ELAISA Portal zur Verfügung .
Fügen Sie den Antragsunterlagen folgende Unterlagen bei:
Senden Sie die Unterlagen vor der Beratung an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt.
Ein Anspruch auf die Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Sie verpflichten sich, betriebliche Daten der beratenen Unternehmen den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden für eine anonymisierte überbetriebliche Auswertung benötigt.
Des Weiteren verpflichten Sie sich, die im Zusammenhang mit der Beratung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Ferner müssen Sie neutral beraten. Sie verpflichten sich, dass die Beratung folgenden Grundsätzen folgt:
Außerdem verpflichten Sie sich, die Beratungsempfehlungen
Von den nachfolgend genannten Behörden können Verwaltungskontrollen und stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt werden.
Sie sind verpflichtet, eine Überprüfung durch die zuständigen Behörden des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union (EU) und der entsprechenden Rechnungshöfe zuzulassen. Sie müssen diesen Behörden
Sofern Sie die Durchführung der Prüfung nicht ermöglichen, wird Ihr Zuwendungsbescheid widerrufen.
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt - Referat 42, Pflanzliche Erzeugung, Bio- und Gentechnik, Ökologischer Landbau, Agrarökonomie/Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft