Sie als Unternehmen, das über einen entsprechenden Status in der sicheren Lieferkette verfügt, können eine Änderung oder Verlängerung dieses Status beantragen oder diesen zurückgeben.
Unternehmen, die über einen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen Status der sicheren Lieferkette verfügen, müssen sicherstellen, dass das Sicherheitsprogramm für die Betriebsstandorte während des jeweiligen Zulassungszeitraumes immer aktuell ist.
Das Sicherheitsprogramm muss daher fortlaufend aktualisiert und dem Luftfahrt-Bundesamt zur Zulassung der Änderung vorgelegt werden.
Änderungen am Sicherheitsprogramm betreffen beispielsweise:
Wenn Sie den Status für einen Betriebsstandort nicht mehr benötigen, weil beispielsweise die Tätigkeit dort eingestellt wurde oder die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr eingehalten werden können, müssen Sie den Status zurückgeben.
Unter Umständen werden Ihre Änderungen im Rahmen einer Vor-Ort-Kontrolle überprüft. Grundlage für eine Genehmigung der Änderung oder wiederholten Zulassung (Verlängerung) ist ein, den aktuellen Gegebenheiten entsprechendes, Sicherheitsprogramm. Abhängig von der Art der mitgeteilten Änderung, erhalten Sie einen Bescheid.
bei Änderungen oder Verlängerung der Zulassung Ihres Status:
bei Änderungen, die die Sicherheitsbeauftrage oder den Sicherheitsbeauftragten oder die Vertretenden betreffen, zusätzlich:
bei Änderungen betreffend Ihrer Unternehmensdaten (wahlweise):
bei Beantragung in Vertretung:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Es fallen keine Kosten an.
Sie können die Änderung der Zulassung eines Status für die sichere Lieferkette online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.
Online-Antrag:
Per Post oder Fax:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Zulassung Sichere Lieferkette Deutschland Änderung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal