Sie haben ein Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft und von dessen anderen Leistungen nicht umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare der Bundesfinanzverwaltung (FMS-Formulare) zu folgenden Themen zur Verfügung:
Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:
Die Generalzolldirektion ist zuständig für:
Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.
Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,
Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Es fallen keine Kosten an.
Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Formulare vorhanden: Ja (teilweise)
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:
per Post, Fax oder E-Mail:
Online:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Generalzolldirektion (GZD)
Sonstige Nachrichten im steuerlichen Bereich Entgegennahme
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