Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Sonstige steuerliche Anträge und Mitteilungen übermitteln
Beschreibung:

Teaser

Sie haben ein Anliegen, das ein steuerliches Thema des Zolls betrifft und von dessen anderen Leistungen nicht umfasst ist? Dann können Sie dennoch eine Anfrage oder einen Antrag bei der Zollverwaltung stellen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag schriftlich stellen wollen, stehen Ihnen Formulare der Bundesfinanzverwaltung (FMS-Formulare) zu folgenden Themen zur Verfügung:

  • Steuerbürgen
  • Sicherungsübereignungsvertrag
  • Abtretungsanzeige/Verpfändungsanzeige

Wenn Sie Ihre Anfrage oder Ihren Antrag online über das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls stellen wollen, stehen Ihnen dort folgende Anträge zur Verfügung:

  • Sonstige Anträge und Mitteilungen (zum Beispiel für Akteneinsicht)
  • Steuerbürge

Die Generalzolldirektion ist zuständig für:

  • die Zulassung von Steuerbürgen,
  • deren Änderung,
  • Erhöhung der Bürgschaftssumme und
  • Widerruf der Zulassung als Steuerbürge

Wenn Ihr Anliegen ein allgemeines Thema hinsichtlich Steuerbürgen betrifft, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges überwachendes Hauptzollamt.

Voraussetzungen

Es gibt eine steuerliche Angelegenheit,

  • die Sie betrifft,
  • für die die Zollverwaltung zuständig ist,
  • für die in der Regel keine feste Form des Austauschs von Informationen und Nachrichten vorgegeben ist und
  • die nicht von anderen Leistungen des Zolls umfasst ist.

Erforderliche Unterlagen

Ob Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Gebühren (Kosten)

Es fallen keine Kosten an.

Fristen

Ob Fristen zu beachten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.

Bearbeitungsdauer

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.

Rechtsbehelf

  • Einspruch

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja (teilweise)

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Verfahrensablauf

Um Ihre Anfrage oder Ihren Antrag zu stellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

per Post, Fax oder E-Mail:

  • Sie können in der Regel Ihre Anfrage oder Ihren Antrag formlos stellen.
  • Für die oben genannten Themen stehen Formulare bereit. Nutzen Sie diese, wenn sie für Ihren Fall relevant sind.
  • Fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
  • Reichen Sie die Anfrage oder den Antrag bei dem zuständigen Hauptzollamt beziehungsweise der Generalzolldirektion ein.
  • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
  • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

Online:

  • Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Melden Sie sich dort mit Ihren Zugangsdaten für ELSTER (Elektronische Steuererklärung) an.
    • Wenn Sie noch kein ELSTER-Konto haben, müssen Sie sich dafür einmalig registrieren.
  • Füllen Sie das Formular aus und fügen Sie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei.
  • Schicken Sie das Formular an das zuständige Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion.
  • Gegebenenfalls fordert das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion weitere Nachweise oder Erklärungen von Ihnen. Kommen Sie diesen Forderungen nach.
  • Das Hauptzollamt beziehungsweise die Generalzolldirektion beantwortet Ihre Anfrage beziehungsweise entscheidet mit einem Bescheid über Ihren Antrag.

Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

11.10.2022

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Generalzolldirektion (GZD)

Sonstige Nachrichten im steuerlichen Bereich Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
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Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass die Verwaltung am 10.06.2024 aufgrund der vorhergehenden Kommunal- und Europawahl geschlossen bleibt.

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