Wenn Sie beruflich in der Seeschifffahrt tätig sind oder sein wollen , können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis in Form eines Seeleute-Ausweises beantragen.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt den Nachweis über eine berufliche Tätigkeit in der Seeschifffahrt in Form eines Seeleute-Ausweises.
Die Nutzung des Seeleute-Ausweises ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Dienst auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge.
Der Seeleute-Ausweis dient als Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt und ist weder Passersatz noch amtlicher Identitätsnachweis.
Sie können den Seeleute-Ausweis erhalten, wenn Sie entweder
Hinweis:
Das bis zum 31.05.2019 genutzte Seefahrtbuch und das frühere Musterungsverfahren vor den Seemannsämtern wurde abgeschafft. Seefahrtzeiten können Sie mit Dienstbescheinigungen dokumentieren. In einem Seefahrtbuch eingetragene
Nur Seeleute oder Personen, die glaubhaft machen können, dass sie es werden möchten, können einen Nachweis beantragen.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Zusätzlich eine der folgenden Unterlagen:
oder
oder
oder
oder
oder
Den Nachweis einer beruflichen Tätigkeit in der Seeschifffahrt müssen Sie schriftlich beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)