Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.
keine fachliche Freigabe