Zuständigkeitsfinder

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Bezeichnung:
Gewerbelegitimationskarte beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

Voraussetzungen

Sie müssen ein Gewerbe in Deutschland betreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/kreisfreie Stadt.

Weitere Informationen

Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Aktuell gewählt: Muldestausee (06774)

Kontakt

Gemeinde Muldestausee
  • Neuwerk 3
  • 06774 Muldestausee OT Pouch

  • Tel: 03493 92995-0
  • Fax: 03493 92995-96
E-Mail:

 

Die Verwaltung ist für den Publikumsverkehr geöffnet. Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich.

Wenden Sie sich dazu gern telefonisch unter 03493 929950 oder per E-Mail unter info@gemeinde-muldestausee.de an uns, um im Rahmen unserer Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
Di 13:00 bis 18:00 Uhr
Do 13:00 bis 15:30 Uhr
einen persönlichen Termin zu vereinbaren.

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